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Ich muss zum Augenarzt

Regelmässige augenärztliche Routinekontrollen werden ab dem 40.-45. Lebensjahr empfohlen, da die Häufigkeit altersabhängiger Augenerkrankungen in der zweiten Lebenshälfte deutlich zunimmt und die Früherkennung der erste Schritt zur erfolgreichen Behandlung darstellt.

 

Insbesondere bei Vorliegen von Allgemeinerkrankungen wie beispielsweise Bluthochdruck oder Diabetes mellitus sollten die empfohlenen Kontrollintervalle konsequent eingehalten werden.

 

Im Rahmen der Konsultation erfolgt die routinemässige Bestimmung von Sehschärfe, räumlichem Sehen und Augenbeweglichkeit. Es folgt eine allgemeine augenärztliche Kontrolle einschliesslich Augendruckmessung und biomikroskopische Untersuchung der vorderen Augenabschnitte und des Augenhintergrundes.

 

Nach dieser Untersuchung kann Ihr Augenarzt entscheiden ob, und welche weitere Spezialdiagnostik erforderlich ist. Die Therapie -von Brillenverordnung bis zu eventuell nötigen operativen Massnahmen- wird abschliessend ausführlich mit Ihnen besprochen.

 

Die Untersuchung des Augenhintergrundes bei erweiterter Pupille bewirkt, dass Sie für mehrere Stunden kein Kraftfahrzeug lenken dürfen! Bitte berücksichtigen dies und bringen Sie eine Begleitperson mit oder kommen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (siehe Anfahrt).